AGB



I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.
  2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.
  3. Unsere Verkaufsmitarbeiter und alle sonstigen Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

II. Preise/Zahlung/Lieferzeit

  1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise inklusive Mehrwertsteuer.
  2. Der Kaufpreis ist – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – bei Abholung/Lieferung der Ware fällig.
  3. Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt. Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  4. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Lieferanten oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen und Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens erfolgt. Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, beginnt mit deren Ablauf die Nachfrist.
  5. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

III. Kaufgegenstand

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel, Leuchten oder sonstige Einrichtungsgegenstände werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Sofern nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke.
  2. Handelsübliche geringfügige Abweichungen der Ware von den Musterstücken, wie Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien begründet sind, bleiben vorbehalten. Vertraglich zugesicherte Eigenschaften und die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sind hiervon ausgenommen.

IV. Rücktritt der Verkäuferin

  1. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir brauchen nicht zu leisten und sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hersteller die Produktion der gekauften Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind, wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben und nachweisen, uns vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände unterrichten wir den Käufer unverzüglich und erstatten dem Käufer im Fall des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich zurück.
  2. Im Fall eines vom Käufer zu vertretenden Rücktritts, verlangen wir für Wertminderungen und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Ware, sofern es sich nicht um ein Verbraucherkreditgeschäft handelt, folgende Pauschalsätze: Für das erste Halbjahr 25 % des Kaufpreises, für jedes weitere Halbjahr bis zum Ablauf von 2 Jahren 10 %, für jedes Folgejahr 5 %. Die Pauschalen sind durch das Erfüllungsinteresse begrenzt. Unabhängig von den Pauschalen bleibt dem Käufer der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder nur wesentlich geringere Einbußen durch den Rücktritt entstanden sind.

V. Verzug des Käufers mit der Abnahme und Zahlung

  1. Wenn der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Annahme des Kaufgegenstandes verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, diesen nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  2. Dauert der Abnahmeverzug des Käufers länger als einen Monat, hat der Käufer die Lagerkosten zu tragen. Wir können uns zur Lagerung auch einer Spedition bedienen
  3. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir 25% des Kaufpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Unser Recht, einen nachgewiesenen weitergehenden Schaden, insbesondere im Falle auftragsbezogener Anfertigung, geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
  4. War im Fall von Ziffer 3 der Kaufgegenstand bereits übergeben, gilt hinsichtlich der Wertminderung und Gebrauchsüberlassung ergänzend Ziffer IV.2.
  5. Hat der Käufer einen von uns erklärten Rücktritt vom Vertrag zu vertreten und wird die Ware von uns zurückgenommen, sind uns die durch den Rücktritt entstandenen Kosten (Transport etc.) in tatsächlicher Höhe zu ersetzen.
  6. Im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist. Uns bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als in Satz 1 bezeichnet, entstanden ist.

VI. Rügepflicht des Käufers

Der Käufer ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von vier Wochen nachdem er einen solchen Mangel festgestellt hat, uns schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind so detailliert wie möglich zu beschreiben. Diese Regelung schließt Mängelrechte des Käufers nicht aus.


VII. Aufrechnung

Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


VIII. Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.


IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Eigentum.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung und damit dem Eigentumsübergang sind uns jeder Standortwechsel des Kaufgegenstandes und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, schriftlich mitzuteilen. Bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

X. Gewährleistung für Mängel der Ware

  1. Gewährleistungsansprüche wegen Mängel des Kaufgegenstandes richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und verjähren zwei Jahre nach der Übergabe.
  2. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Nur für Unternehmer:

  1. Wird der Kaufgegenstand für die gewerbliche oder selbständige Tätigkeit des Käufers genutzt, können gesetzliche Gewährleistungsansprüche nur bis zum Ablauf von einem Jahr nach Lieferung der Ware geltend gemacht werden.

XI. Haftung

  1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen haben.
  2. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

XII. Rücktrittsrecht des Käufers

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Fall von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.


XIII. Gerichtsstand

  1. Verlegt der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar.

XIV. Form bei Vertragsänderungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.